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   OLG Frankfurt, 30.08.2005 - 20 W 93/2004, 20 W 93/04   

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https://dejure.org/2005,2612
OLG Frankfurt, 30.08.2005 - 20 W 93/2004, 20 W 93/04 (https://dejure.org/2005,2612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2005 - 20 W 93/2004, 20 W 93/04 (https://dejure.org/2005,2612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2005 - 20 W 93/2004, 20 W 93/04 (https://dejure.org/2005,2612)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 894 BGB, § 22 GBO, § 53 GBO, § 71 GBO, § 80 Abs 3 GBO
    Wohnungseigentum: Grundbuchberichtigung und Eintragung eines Amtswiderspruchs

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Grundbuchberichtigung und Eintragung eines Amtswiderspruchs)

  • Judicialis

    BGB § 894; ; GBO § 22; ; GBO § 53; ; GBO § 71; ; GBO § 80 III; ; WEG § 6 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Wohnungseigentümer auf Grundbuchberichtigung und Wiedereintragung des Bauträgers als Eigentümer bei Unwirksamkeit der Übertragung des Miteigentumsanteils?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines Berichtigungsanspruchs von Wohnungseigentümern und Teileigentümern; Beschwerdebefugnis eines Teileigentümers hinsichtlich der Eintragung eines anderen Eigentümers; Beachtung eines Miteigentumsanteil bei dem Verkauf von Eigentum; Wirksamkeit einer ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1998 - II ZR 182/97

    Aufteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2005 - 20 W 93/04
    Aber auch dann, wenn Räume und Gebäudeteile zwingend ihre Sondereigentumsfähigkeit verlieren, setzt die Begründung von gemeinschaftlichem Eigentum die formgerechte Mitwirkung aller Betroffenen gemäß §§ 4 Abs. 1 und Abs. 2 WEG, 925 BGB voraus (BGH NJW 1998, 3711, 3712; Weitnauer, aaO., § 4, Rdnr. 2).
  • BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86

    Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2005 - 20 W 93/04
    Dies ist vorliegend auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 10.11.1987 -2 Z 75/86- BayObLGE 1987, 390; Beschluss vom 11.02.1988 -2 Z 138/86- Rechtspfleger 1988, 256-), auf die sich die Antragsteller berufen, nicht der Fall.
  • OLG Hamm, 12.08.1996 - 15 W 241/96

    Beschwerdeberechtigung bei Löschungsantrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2005 - 20 W 93/04
    Dafür ist unerheblich, ob sich die Beschwerde unmittelbar gegen die Eintragung oder wie vorliegend gegen die Zurückweisung einer zunächst an das Grundbuchamt gerichteten Anregung richtet, einen Amtswiderspruch einzutragen (KG in KGJ Band 47, 182 ff.; dass. Rpfleger 1972, 174; OLG Hamm NJW-RR 1997, 593, 594; Senat, Beschl. v. 29.10.2001 -20 W 448/2000-; Demharter, aaO., § 71, Rdnr. 68, 69 m.w.H.; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann: Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 71, Rdnr. 71 m.w.H.; Meikel/Streck: Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 71, Rdnr. 125).
  • BayObLG, 11.02.1988 - BReg. 2 Z 138/86

    Inhaltlich unzulässige Eintragung einer Aufteilung nach dem WEG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2005 - 20 W 93/04
    Dies ist vorliegend auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 10.11.1987 -2 Z 75/86- BayObLGE 1987, 390; Beschluss vom 11.02.1988 -2 Z 138/86- Rechtspfleger 1988, 256-), auf die sich die Antragsteller berufen, nicht der Fall.
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 52/09

    Sondereigentum an Balkonräumen; Klärung von Zweifelsfragen im Grundbuch

    Sie ist vielmehr dadurch zu beheben, dass (abgesehen von etwa weiterhin erforderlichen Zustimmungen) alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft entweder (im Falle ihres Einvernehmens) neue, in der fraglichen Hinsicht nunmehr zweifelsfreie materiell-rechtliche Erklärungen abgeben oder (im Streitfalle) eine gerichtliche Entscheidung - sei es im Zivilprozess, sei es im Verfahren nach §§ 43 ff WEG - herbeiführen, die zwischen ihnen Rechtskraft wirken kann (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Erwägungen in OLG Frankfurt OLGR 2006, S. 376 ff).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Wohnungseigentum: Kein Zustimmungserfordernis für Unterteilung des

    Dafür ist unerheblich, ob sich die Beschwerde unmittelbar gegen die Eintragung oder wie vorliegend gegen die Zurückweisung einer zunächst an das Grundbuchamt gerichteten Anregung richtet, einen Amtswiderspruch einzutragen (KG in KGJ Band 47, 182 ff.; dass. Rpfleger 1972, 174; OLG Hamm NJW-RR 1997, 593, 594; Senat, Beschl. v. 29.10.2001 - 20 W 448/2000 - und vom 30.08.2005 -20 W 93/2004-; Demharter: GBO, 27. Aufl., § 71, Rdnr. 68, 69 m. w. H.; Hügel/Kramer: GBO, 2. Aufl., § 71, Rdnr. 191 m. w. H.; Meikel/Streck: Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 71, Rdnr. 128).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2009 - 3 Wx 60/09

    Stehen Terrassen bzw. Loggien im Sondereigentum?

    Sie ist vielmehr dadurch zu beheben, dass (abgesehen von etwa weiterhin erforderlichen Zustimmungen) alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft entweder (im Falle ihres Einvernehmens) neue, in der fraglichen Hinsicht nunmehr zweifelsfreie materiell-rechtliche Erklärungen abgeben oder (im Streitfalle) eine gerichtliche Entscheidung - sei es im Zivilprozess, sei es im Verfahren nach §§ 43 ff WEG - herbeiführen, die zwischen ihnen Rechtskraft wirken kann (vgl. in diesem Zusammenhang auch die Erwägungen in OLG Frankfurt OLGR 2006, S. 376 ff).
  • OLG Dresden, 05.07.2010 - 17 W 659/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des als Grundstücksmiteigentümer eingetragenen

    In Fällen beschränkter, auf Eintragung eines Amtswiderspruchs zielender Beschwerde ist nur derjenige zur Anfechtung berechtigt, der nach § 894 BGB einen Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs hätte, wenn die angegriffene Eintragung unrichtig wäre (vgl. OLG Frankfurt OLGR 2006, 376 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Abgeschlossenheit für die Begründung von Wohnungseigentum nicht zwingend

    Dafür ist unerheblich, ob sich die Beschwerde unmittelbar gegen die Eintragung oder wie vorliegend gegen die Zurückweisung einer zunächst an das Grundbuchamt gerichteten Anregung richtet, einen Amtswiderspruch einzutragen (KG in KGJ Band 47, 182 ff.; dass. Rpfleger 1972, 174; OLG Hamm NJW-RR 1997, 593, 594; Senat, Beschl. v. 29.10.2001 - 20 W 448/2000 - und vom 30.08.2005 -20 W 93/2004-; Demharter: GBO, 27. Aufl., § 71, Rdnr. 68, 69 m. w. H.; Hügel/Kramer: GBO, 2. Aufl., § 71, Rdnr. 191 m. w. H.; Meikel/Streck: Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 71, Rdnr. 128).
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